Willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwälte Gäbler & Heuser.

Wir sind eine vornehmlich zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltssozietät mit Standorten in Siegburg und Kerpen (Rheinland), die Ihnen in zahlreichen Rechtsgebieten kompetente Beratung und Vertretung bietet.

Die Kanzlei wurde 1999 in Siegburg gegründet und sodann im Jahre 2003 durch Übernahme des Büros in Kerpen zur überörtlichen Sozietät ausgebaut.

Besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind die Bereiche Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in denen jeweils einer der Rechtsanwälte berechtigt ist, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen.

Die Berechtigung, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, ist im Rahmen eines von den Rechtsanwaltskammern durchgeführten aufwendigen förmlichen Verfahrens an den Nachweis überdurchschnittlicher Kenntnisse und Erfahrungen geknüpft und geht mit einer überwachten Fortbildungsverpflichtung einher. Als Rechtssuchender in den o. g. Rechtsgebieten haben Sie folglich bei uns die Gewähr neutral überprüfter und überwachter Qualifikation.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch abseits der Fachanwaltsbereiche hilfreich zur Seite.

Des weiteren sind wir angesichts diverser Kooperationen mit Kollegen in der Lage, verschiedenste Rechtsgebiete abzudecken, Kollegen hinzuzuziehen oder Sie gegebenenfalls unmittelbar an diese zu vermitteln und auch in räumlicher Sicht (insbesondere im Rheinland, bei Bedarf jedoch auch darüber hinaus) die sach- und fachgerechte Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheiten zu gewährleisten.

Mit unserer Webseite möchten wir uns Ihnen vorstellen und Ihnen einen ersten Einblick in unsere Sozietät und unser Leistungsangebot bieten.

Für diesbezügliche und weitergehende Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass an uns gerichtete Fragen rechtlichen Inhalts, insbesondere auch solche per E-Mail, noch kein Mandatsverhältnis begründen, sondern es hierfür des Abschlusses eines Mandatsvertrages bedarf. Demzufolge ist es dringend empfehlenswert, im Falle drohenden Fristablaufs oder besonderer Eilbedürftigkeit aus sonstigen Gründen persönlich bzw. telefonisch Kontakt zu uns aufzunehmen. Anderenfalls und vor Zustandekommen eines Mandatsverhältnisses sind wir weder verpflichtet, für Sie tätig zu werden, noch können wir die Wahrung der Eilbedürftigkeit gewährleisten.

Anwaltskanzlei Gäbler und Heuser

Ihre

Gerd Gäbler, Rechtsanwalt
Klaus G. Heuser, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Heuser

Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht

Interessenschwerpunkte:
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Sozial- und Sozialversicherungsrecht

Rechtsanwalt Gäbler

Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht

Interessenschwerpunkte:
Reiserecht, Verkehrszivilrecht